Eine neue Brille oder Kontaktlinsen können schnell mehrere hundert Euro kosten. Deshalb stellt sich für viele Versicherte die Frage, ob die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt. Bei der Kombination Brille, Krankenkasse und Österreich ist die Antwort grundsätzlich: Ja, Sehbehelfe können Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede frei gewählte Brille vollständig bezahlt wird.
Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt vom zuständigen Sozialversicherungsträger und von der konkreten Versorgung ab. Außerdem gelten bestimmte Vertragstarife und Kostenanteile. Wer eine teurere Fassung, höherwertige Gläser oder zusätzliche Veredelungen wählt, muss deshalb häufig mit privaten Mehrkosten rechnen.
Dieser Ratgeber konzentriert sich vor allem auf die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Für Versicherte der SVS oder BVAEB können andere Kostenanteile, Voraussetzungen oder Abrechnungsregeln gelten. Wer nicht bei der ÖGK versichert ist, sollte die konkreten Bedingungen daher vor dem Kauf beim eigenen Sozialversicherungsträger prüfen.
Brille und Krankenkasse in Österreich: Was übernimmt die ÖGK?
Brillen und Kontaktlinsen gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung als Seh- beziehungsweise Heilbehelfe. Die Leistung der ÖGK richtet sich allerdings nicht einfach nach dem Verkaufspreis beim Optiker. Maßgeblich sind vielmehr die zwischen Sozialversicherung und Vertragspartnern vereinbarten Tarife.
Für das Jahr 2026 beträgt der allgemeine Mindestkostenanteil bei Brillen und Kontaktlinsen 138,60 Euro. Die ÖGK berechnet ihre Leistung auf Basis des jeweiligen Vertragstarifs. Der tatsächliche Preis einer höherwertigen Brille ist dafür nicht automatisch entscheidend.
Wählen Sie beispielsweise eine teurere Fassung, dünnere Gläser, besondere Beschichtungen oder andere Extras, können zusätzliche private Kosten entstehen. Ein höherer Verkaufspreis führt daher nicht automatisch zu einer höheren Kassenleistung. Entscheidend ist, welche Versorgung im Vertragstarif vorgesehen ist und welche Leistungen darüber hinausgehen.
Die Kostenübernahme durch die ÖGK sollte deshalb nicht mit einer vollständigen Finanzierung der gewünschten Brille verwechselt werden. Gerade bei höherwertigen Fassungen oder zusätzlichen Glasoptionen kann der Eigenanteil deutlich über dem gesetzlichen Mindestkostenanteil liegen.
Wie hoch ist der Kostenanteil bei Erwachsenen?
Für Erwachsene ist vor allem der Mindestkostenanteil von 138,60 Euro im Jahr 2026 relevant. Bei Brillen und Kontaktlinsen werden Kosten grundsätzlich nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn die maßgeblichen Kosten über der gesetzlichen Mindestgrenze liegen.
Versicherte tragen grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch den geltenden Mindestkostenanteil. Bei einer einfachen Brille kann deshalb keine oder nur eine geringe Kassenleistung verbleiben. Wird eine höherwertige Versorgung gewählt, müssen Mehrkosten oberhalb des vorgesehenen Tarifs grundsätzlich selbst bezahlt werden.
Für Verbraucher ist daher nicht nur der Verkaufspreis wichtig. Fragen Sie vor der Bestellung konkret nach dem Betrag, den die ÖGK übernimmt, und nach Ihrem tatsächlichen Eigenanteil. So lässt sich besser beurteilen, was die gewünschte Brille am Ende wirklich kostet.
Besonders wichtig ist die Regelung bei Gleitsichtbrillen. Gleitsicht- und Trifokalgläser werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Wer sich für eine solche Versorgung entscheidet, sollte deshalb mit höheren Eigenkosten rechnen. Je nach Glasqualität, Individualisierung und Fassung können diese deutlich ausfallen.
Kinder bis 15 Jahre: kein Kostenanteil
Für Kinder gelten günstigere Regelungen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr entfällt der Kostenanteil für Heil- und Sehbehelfe grundsätzlich. Auch Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sind unabhängig vom Alter vom Kostenanteil befreit.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige Kinderbrille vollständig finanziert wird. Die Versorgung erfolgt weiterhin innerhalb der vorgesehenen Tarife. Wählen Eltern eine teurere Fassung, besonders dünne Gläser oder zusätzliche Ausstattungsmerkmale, können daher private Mehrkosten entstehen.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist im Rahmen der ÖGK-Vertragsversorgung außerdem eine fachärztliche Verordnung vorgesehen. Für Kinderfassungen und Kunststoffgläser gelten eigene Regeln. Deshalb sollten Eltern bereits vor dem Kauf klären, welche Unterlagen benötigt werden und welche Leistungen tatsächlich übernommen werden.
Mehr zu Sehproblemen, Brillenauswahl und wichtigen Warnzeichen finden Sie in unserem Ratgeber „Kinderaugen schützen“.
Jugendliche ab 15 Jahren: geringerer Mindestkostenanteil möglich
Auch nach dem 15. Geburtstag können für bestimmte Jugendliche noch günstigere Bedingungen gelten. Sind sie weiterhin Angehörige im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, beträgt der Mindestkostenanteil bei der ÖGK im Jahr 2026 46,20 Euro statt 138,60 Euro.
Diese Regelung kann den Eigenanteil deutlich verringern. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, sollte jedoch vor der Bestellung geprüft werden. Der Optiker kann häufig erste Hinweise zur Abrechnung geben. Verbindliche Informationen zur individuellen Versicherungssituation erhalten Versicherte jedoch beim zuständigen Sozialversicherungsträger.
Gerade bei einer höherwertigen Brille lohnt sich diese Klärung. Schon ein unterschiedlicher Mindestkostenanteil kann den tatsächlich zu zahlenden Betrag deutlich verändern.
Wer ist vom Kostenanteil befreit?
Neben Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gibt es weitere Gruppen, bei denen der Kostenanteil entfallen kann. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.
Auch Versicherte oder Angehörige, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, können vom Kostenanteil befreit sein. Allerdings ist zwischen verschiedenen Formen der Rezeptgebührenbefreiung zu unterscheiden.
Wer lediglich deshalb keine weiteren Rezeptgebühren bezahlt, weil die jährliche Rezeptgebührenobergrenze erreicht wurde, ist dadurch nicht automatisch auch vom Kostenanteil für Heilbehelfe befreit. Deshalb sollte im Zweifel vor dem Kauf geklärt werden, welche Befreiung tatsächlich gilt.
Gerade bei höherpreisigen Brillen kann diese Information einen spürbaren Unterschied machen. Eine kurze Abklärung vor der Bestellung verhindert, dass mit einer höheren Erstattung gerechnet wird, als tatsächlich vorgesehen ist.
Wie funktioniert die Brillenversorgung über die ÖGK?
Die ÖGK hat mit der Berufsgruppe der Augen- und Kontaktlinsenoptiker einen Gesamtvertrag für Kontaktlinsen, Kunststoffbrillen und vergrößernde Sehhilfen abgeschlossen. Die Versorgung erfolgt über entsprechende Vertragspartner und nach festgelegten Tarifen.
Je nach Versorgung kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Bei bestimmten Versorgungen kann auch eine unmittelbare Verordnung durch entsprechend befugte Augenoptiker möglich sein. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist im Rahmen der Vertragsversorgung eine fachärztliche Verordnung verpflichtend.
Vor dem Kauf sollten Sie deshalb folgende Punkte klären:
- Ist für die gewünschte Versorgung eine Verordnung erforderlich?
- Ist der Optiker Vertragspartner meines Sozialversicherungsträgers?
- Welcher Vertragstarif gilt für meine Brille?
- Wie hoch ist mein persönlicher Kostenanteil?
- Welche Leistungen deckt der Vertragstarif ab?
- Welche Mehrkosten entstehen durch Fassung, Glasqualität oder Extras?
Diese Fragen sollten möglichst vor der Bestellung beantwortet sein. So wissen Sie frühzeitig, welcher Betrag über die Sozialversicherung abgerechnet werden kann und welcher Eigenanteil verbleibt. Besonders bei höherwertigen Brillen ist ein transparenter Kostenvoranschlag sinnvoll.
Wie oft bezahlt die ÖGK eine neue Brille?
Für Brillen gilt bei der ÖGK grundsätzlich eine Mindestgebrauchsdauer von drei Jahren. Eine neue reguläre Versorgung innerhalb dieses Zeitraums ist daher nicht automatisch vorgesehen.
Die Drei-Jahres-Frist bedeutet allerdings nicht, dass Versicherte alle drei Jahre automatisch Anspruch auf eine beliebige neue Brille haben. Auch bei einer Folgeversorgung müssen die jeweiligen Voraussetzungen für eine Kassenleistung erfüllt sein.
Gleichzeitig sollte eine notwendige Änderung der Sehkorrektur nicht allein deshalb hinausgeschoben werden, weil die bisherige Brille noch keine drei Jahre alt ist. Bei einer deutlichen Veränderung der Sehstärke oder in anderen begründeten Fällen können abweichende Regelungen gelten.
Wenn die bisherige Brille medizinisch nicht mehr ausreicht, sollten Sie die Situation mit dem Optiker, der Augenärztin beziehungsweise dem Augenarzt oder direkt mit dem Sozialversicherungsträger klären. So lässt sich feststellen, ob eine frühere Neuversorgung möglich ist.
Bezahlt die ÖGK auch Kontaktlinsen?
Auch Kontaktlinsen können grundsätzlich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Die Voraussetzungen sind jedoch enger als bei einem gewöhnlichen Kauf von Kontaktlinsen für den Alltag.
Es reicht daher nicht aus, Kontaktlinsen allein aus persönlichen oder kosmetischen Gründen einer Brille vorzuziehen. Für eine Kassenleistung müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.
Regelungen bestehen beispielsweise bei stärkerer Kurz- oder Weitsichtigkeit, ausgeprägtem Astigmatismus, Keratokonus und weiteren besonderen Versorgungsfällen. Ob im konkreten Fall eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von den medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Es sollte deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die ÖGK gewöhnliche Tages- oder Monatslinsen automatisch finanziert. Zusätzlich können Kosten für Anpassung, Kontrollen oder Pflegemittel entstehen, die nicht zwingend vollständig übernommen werden.
Private Zusatzversicherung für Brille und Kontaktlinsen
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es private Kranken- und Zusatzversicherungen. Ob eine solche Versicherung Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.
Manche Tarife sehen regelmäßige Zuschüsse für Sehbehelfe vor. Andere enthalten dagegen keine entsprechenden Leistungen. Auch Höhe und Häufigkeit einer möglichen Erstattung können sich erheblich unterscheiden.
Bei einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb insbesondere auf folgende Punkte achten:
- maximale Erstattungshöhe
- Häufigkeit der Erstattung
- Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen
- notwendige Verordnungen oder Rechnungen
- mögliche Wartezeiten
- Tarif- und Leistungsgrenzen
- vereinbarte Selbstbehalte
Wer bereits eine Zusatzversicherung besitzt, sollte vor dem Kauf die Versicherungsbedingungen prüfen. Besonders wichtig ist die Frage, ob ein bestimmter Betrag jährlich oder nur innerhalb eines mehrjährigen Zeitraums zur Verfügung steht.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur wegen einer Brille?
Ob sich eine private Zusatzversicherung allein wegen der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist nicht nur die mögliche Erstattung für Sehbehelfe. Ebenso wichtig sind die Versicherungsprämie und die weiteren Leistungen des Tarifs.
Wer lediglich alle paar Jahre eine einfache Einstärkenbrille benötigt, sollte die über mehrere Jahre gezahlten Prämien mit der möglichen Erstattung vergleichen. Ein Zuschuss von einigen hundert Euro wirkt zunächst attraktiv. Er kann sich jedoch relativieren, wenn dafür dauerhaft hohe Versicherungsbeiträge anfallen.
Bei regelmäßig benötigten Kontaktlinsen oder teureren Brillen kann eine Leistung für Sehbehelfe finanziell interessanter sein. Trotzdem sollte eine Zusatzversicherung nicht ausschließlich anhand dieses einen Leistungsbereichs beurteilt werden.
Sinnvoller ist ein Vergleich des gesamten Versicherungsschutzes. Dazu gehören auch andere Leistungen, Selbstbehalte, Höchstgrenzen und mögliche Ausschlüsse.
Kein Franchise-System wie in der Schweiz
In Österreich gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Franchise nach Schweizer Vorbild. Versicherte wählen also nicht jährlich einen Franchisebetrag, der anschließend beeinflusst, wie hoch die eigenen Gesundheitskosten ausfallen.
Für Brillen und Kontaktlinsen gelten stattdessen gesetzlich beziehungsweise tariflich festgelegte Kostenanteile. Bei der ÖGK beträgt der allgemeine Mindestkostenanteil 2026 für Brillen und Kontaktlinsen 138,60 Euro.
Für bestimmte mitversicherte Jugendliche über 15 Jahre gilt dagegen ein niedrigerer Mindestkostenanteil von 46,20 Euro. Zusätzlich gibt es Gruppen, die vom Kostenanteil befreit sein können.
Bei privaten Zusatzversicherungen können dagegen eigene Selbstbehalte, Höchstbeträge und Erstattungsgrenzen vereinbart sein. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und sind unabhängig von den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung zu betrachten.
Brille oder Kontaktlinsen: Gesamtkosten vergleichen
Unabhängig von einer möglichen Kassenleistung lohnt sich ein Blick auf die tatsächlichen Gesamtkosten. Diese können sich je nach Fassung, Glasqualität, Sehstärke und gewünschten Zusatzleistungen erheblich unterscheiden.
Eine günstige Einstiegsbrille kann durch dünnere Gläser, hochwertige Entspiegelungen oder andere Veredelungen deutlich teurer werden. Besonders bei Gleitsichtbrillen machen die Gläser häufig einen großen Teil des Gesamtpreises aus.
Bei Kontaktlinsen entstehen dagegen laufende Kosten. Neben den Linsen selbst können Erstanpassung, Kontrolltermine, Pflegemittel und regelmäßiger Ersatz den Gesamtaufwand erhöhen.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen ÖGK-Vertragstarif und tatsächlichem Verkaufspreis. Die Kassenleistung richtet sich nach den vereinbarten Tarifen. Sie steigt nicht automatisch mit dem Preis der gewählten Brille.
Eine Brille für mehrere hundert Euro führt daher nicht zwangsläufig zu einer entsprechend hohen Erstattung. Je stärker die gewünschte Ausstattung über die tarifliche Versorgung hinausgeht, desto größer kann der private Anteil werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Ratgebern „Brille kaufen in Österreich“ und „Kontaktlinsen in Österreich“.
Vor dem Kauf Kassenleistung und Eigenanteil vergleichen
Wer die Kosten für Brille und Krankenkasse in Österreich richtig einschätzen möchte, sollte sich nicht nur am beworbenen Verkaufspreis orientieren. Entscheidend ist, welcher Teil über den Vertragstarif abgedeckt wird und welcher Betrag tatsächlich selbst bezahlt werden muss.
Vor der Bestellung sollten Sie deshalb insbesondere folgende Punkte vergleichen:
- Gesamtpreis von Fassung und Gläsern
- Art und Qualität der Brillengläser
- enthaltene Veredelungen
- Höhe der Kassenleistung
- tatsächlicher Eigenanteil
- Garantie- und Serviceleistungen
- Kosten für spätere Anpassungen oder Reparaturen
Ein niedriger Einstiegspreis sagt häufig wenig über die tatsächlichen Gesamtkosten aus. Lassen Sie sich deshalb einen möglichst transparenten Kostenvoranschlag geben. Daraus sollte hervorgehen, welche Glasqualität enthalten ist und welche Zusatzkosten für höherwertige Optionen entstehen.
Wer einen passenden Anbieter sucht, kann zusätzlich die Leistungen verschiedener Optiker vergleichen. In unserem Test von Optiker-Filialisten vergleichen wir unter anderem Beratung, Preis-Leistungs-Verhältnis, Service und Transparenz.
Brille und Krankenkasse in Österreich: das Wichtigste zusammengefasst
Die gesetzliche Krankenversicherung kann sich in Österreich an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen beteiligen. Bei der ÖGK gelten jedoch Vertragstarife und gesetzliche Kostenanteile. Erwachsene müssen daher häufig einen erheblichen Teil der gewünschten Brille selbst finanzieren.
2026 beträgt der allgemeine Mindestkostenanteil bei Brillen und Kontaktlinsen 138,60 Euro. Für bestimmte mitversicherte Jugendliche über 15 Jahre gilt ein Mindestkostenanteil von 46,20 Euro. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind grundsätzlich vom Kostenanteil befreit.
Auch eine Kassenleistung bedeutet nicht, dass jede Fassung, jedes Glas oder jede Zusatzoption vollständig bezahlt wird. Besonders bei hochwertigen Fassungen, zusätzlichen Veredelungen und Gleitsichtgläsern können erhebliche Eigenkosten entstehen.
Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf den Vertragstarif, Ihren persönlichen Kostenanteil und alle privaten Mehrkosten. So lässt sich deutlich besser beurteilen, welche Brille tatsächlich ins Budget passt.



